Rechtsanwalt Münster
Arbeitsrecht

Das Arbeits-, Dienst- und Personalrecht ist ein Arbeitsschwerpunkt unserer Kanzlei. Dabei haben wir uns insbesondere auf die Vertretung von Arbeitsnehmern in Kündigungsschutzprozessen vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht spezialisiert. Seit 1995 beraten und vertreten wir Arbeitnehmer erfolgreich in Arbeitsgerichtssachen. Die Rechte der Arbeitnehmer müssen dabei – auch außergerichtlich - oft mit großem Einsatz erkämpft werden.

Wir sind auf das Kündigungsschutzrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer spezialisiert und befassen uns mit

  • Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, Betriebsverfassung, Interessenausgleich und Sozialplänen,
  • der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen und Prozessvergleichen,
  • der Durchsetzung von Lohnforderungen und anderen Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis,
  • der Realisierung vorteilhafter Abfindungszahlungen, guter Zeugnisse und der Urlaubsansprüche sowie
  • dem Sonderrecht der Außendienstmitarbeiter, Schwerbehinderten und Betriebsratsmitglieder.

Außerdem beraten und vertreten wir Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als Angestellte und Beamte in arbeitsrechtlichen, beamtenrechtlichen und disziplinarrechtlichen Fragestellungen und Verfahren (siehe dazu auch die Rubrik „Beamtenrecht“).

Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Münster kann neben seiner mehr als fünfzehnjährigen Anwaltstätigkeit vor allem auch auf mehrjährige Praxis und Erfahrung aus seiner Tätigkeit als Syndikus zurückgreifen. Er vertritt auch Arbeitgeber, Unternehmer, Selbständige und Gewerbetreibende als Dauermandat.

In welcher Situation Sie sich auch befinden und welches Problem auch immer Sie haben - ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei sollten Sie zumindest wahrnehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.

Aktuelles

Fristlose Kündigung unwirksam – Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verurteilt (Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.10.2012 - Az.: 7 Sa 453/12 -)

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernward Münster vertrat einen Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis bei einem großen, internationalen Logistik-Konzern am Flughafen Köln-Bonn wegen angeblich schwerer Verstöße gegen seine Überwachungspflichten und gegen die Sicherheit des Luftverkehrs fristlos gekündigt worden war. Der Mitarbeiter, so lautete der Vorwurf, habe den Absturz eines Flugzeuges billigend in Kauf genommen. Rechtsanwalt Münster hat das Verfahren in allen Instanzen gewonnen. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht haben auf Antrag des Rechtsanwalts festgestellt, daß die Kündigung – auch als ordentliche Kündigung – unwirksam ist. Der Arbeitnehmer war weiterzubeschäftigen, sein Gehalt war nachzuzahlen. Mittlerweile ist der Rechtsstreit rechtskräftig abgeschlossen. Der Arbeitnehmer wird nun auf einem anderen Arbeitsplatz, der ihm besser liegt und der ihm viel Freude macht, erfolgreich weiterbeschäftigt.

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses im öffentlichen Dienst wegen voller Erwerbsminderung rechtmäßig (Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 15.02.2012 – Az.: 7 AZN 1572/11 – und Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 04.08.2011 – Az.: 13 Sa 231/11)

In dem durch drei Instanzen ausgetragenen Rechtsstreit war die Frage zu klären, ob das Arbeitsverhältnis einer Angestellten eines Bundesministeriums rechtmäßig wegen deren voller Erwerbsminderung beendet worden war. Aufgrund der implizierten besonderen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragestellungen wurde Rechtsanwalt und Fachanwalt Münster von dem Bundesministerium ab der zweiten Instanz als Prozeßbevollmächtigter beauftragt, um zugunsten des Ministeriums eine grundsätzliche Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen zu erreichen. Rechtsanwalt und Fachanwalt Münster konnte sowohl vor dem Landesarbeitsgericht Köln als auch in dem anschließenden Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt Entscheidungen zugunsten des Ministeriums erwirken. Der Rechtsstreit wurde nunmehr rechtskräftig entschieden: die Beendigung des Arbeitsverhältnisses war rechtens und bleibt wirksam.

Siehe auch